Berufsunfähigkeit
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wann erhältst Du Leistungen von uns?
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgst Du für den Fall vor, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Mit diesem Schutz sicherst Du Dein Einkommen und Deine Existenz. Für uns bist Du grundsätzlich berufsunfähig und erhältst eine Rente, wenn Du
- zu mindestens 50 Prozent aus gesundheitlichen Gründen in Deinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kannst
- und das für mindestens sechs Monate am Stück
Bestens geschützt durchs Berufsleben!
Dein Einkommen ist die Grundlage für Deinen Lebensunterhalt. Doch was passiert, wenn Du aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kannst und dann kein Einkommen mehr hast? Sorge jetzt vor: Wenn das Leben anders kommt als geplant, hilft Dir unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Dich kann es auch treffen!
Die Gründe für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Die häufigsten Ursachen sind in rund 30% der Fälle psychische oder nervliche Krankheiten* und in etwa 20% Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats.* Ein Burnout oder Bandscheibenvorfall kann auch im Büro Tätige treffen und so – zumindest zeitweise – dazu führen, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. (*Quelle: Morgen & Morgen, 05.2020)
Dein Schutz – mit vielen Highlights
Starker Schutz, der sich Deinem Leben anpasst. Wir leisten, wenn Du Deinen Beruf zu maximal 50% ausüben kannst. Also wenn Du zum Beispiel nur noch 4 statt 8 Stunden am Tag arbeiten kannst. Auch wenn Du den Job wechselst, bleibt Dein Beitrag immer gleich. Dank der Berufswechselprüfung wird es für Dich nie teurer. Wir prüfen, ob eine günstigere Einstufung bei einem Berufswechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
Du denkst, Du bist in Deinem Beruf automatisch ausreichend abgesichert?
3 wichtige Gründe für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (Kurz BU)
Eine BU kann auch für Dich ein Thema sein. Besonders als Selbstständige oder Selbstständiger, aber auch als Berufsträger eines Kammerberufs beraten wir Dich gerne, denn es nicht immer so, wie es aussieht.
Du übst einen "nicht Kammerberuf" aus?
bist du nicht Mitglied in einem Versorgungswerk und dir fehlen so wichtige Bestandteile zur richtigen Absicherung. Lasse Dich von uns beraten und wir prüfen gemeinsam, welches Möglichkeiten es für dich gibt, damit du entsprechend abgesichert bist.
Du übst einen Kammerberuf aus?
- Kammerberufe sind Tätigkeiten, die durch genaue berufsrechtliche Zugangsregelungen definiert sind.
- Z.B.: Anwälte, Steuerberater, Notare und Ärzte.
- Wer in einem Kammerberuf arbeitet, ist verpflichtet zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk.
Als „Pflichtmitglied im Versorgungswerk" erhältst Du:
neben einer Altersversorgung auch die Absicherung der vollständigen Berufsunfähigkeit.
Du fühlst dich mit dieser Versorgung in Sicherheit?
Weiß du als Mitglied eigentlich genau, was es im Detail bedeutet?
Welche Punkte sind im Ernstfall zu beachten sind?

Grund 1. Der Schein trügt
„Wer denkt, man sei über ein Versorgungswerk bereits ausreichend abgesichert, liegt falsch!"
Während eine private Berufsunfähigkeitsversicherung individuell angepasst werden kann und zum Beispiel bei 50% Berufsunfähigkeit greift, gibt es Leistungen aus dem Versorgungswerk nur bei 100% Berufsunfähigkeit. Das bedeutet im Härtefall: Selbst wenn man im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich noch tätig sein kann, wird keine Leistungen erbracht!

Grund 2. Fakten
„Die Voraussetzungen sind nahezu unmöglich zu erfüllen."
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die in Grund 1 genannte Problematik. In den Versorgungswerken der Ärzte gibt es circa 400.000 Berufsangehörige. Der Anspruch an die Berufsunfähigkeit ist jedoch dermaßen streng und mit 100% so hoch, dass es lediglich 3.000 bewilligte Leistungsempfänger gibt.

Grund 3. Unsicherheit
„Das Leistungsniveau der Versorgungswerke sinkt seit Jahren!"
Das Modell der Versorgungswerke ist abhängig von den erwirtschafteten Zinsen am Kapitalmarkt, also im Endeffekt von den Aktionen des Versorgungsträgers. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase wurde der Rechnungszins bereits mehrmals gesenkt. Heißt: Das Leistungsniveau der Versorgungswerke sinkt. Leistungen sind nicht garantiert.



